Falls Sie für eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit bestimmte Gesundheitsnachweise benötigen, die Ihre Eignung bescheinigen, so können die dafür erforderlichen Voruntersuchungen gerne in unserer Hausarztpraxis durchführen lassen. Das Gleiche gilt auch, um beispielsweise zum Führen von Fahrzeugen oder Maschinen zu befähigen. Nach erfolgreich durchlaufenen Tests stellen wir die benötigten Dokumente für Sie aus.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Tauglichkeitsuntersuchungen für verschiedene Führerscheinklassen (Fahrerlaubnisuntersuchung)
  • Regelmäßige Check-ups für Berufe mit Infektionsrisiko
  • Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
  • Untersuchungen zur OP-Vorbereitung
  • Sportatteste
  • Offizielle Gesundheitszeugnisse zur Vorlage bei Ämtern oder beim Arbeitgeber
  • REHA-Anträge
  • Patientenverfügungen

Weitere Informationen zum Thema Patientenverfügung

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder fortschreitendes Alter in die Lage geraten, entscheidungsunfähig zu werden oder seinen Willen nicht mehr äußern zu können. Um für eine solche Situation frühzeitig Vorkehrungen zu treffen, werden alle wichtigen Fragen betreffend der medizinischen Versorgung in einer Patientenverfügung festgehalten, die seit September 2009 gesetzlich verankert ist. Sie gibt Auskunft darüber, welche Maßnahmen im Falle von konkret beschriebenen Krankheitszuständen durchgeführt und welche umgekehrt unterlassen werden sollen, um ganz im Sinne des Patienten zu handeln. Eine solche Patientenverfügung entlastet also sowohl die Angehörigen als auch die behandelnden Ärzte bei schwierigen Entscheidungen.

Da das Thema meist als unangenehm empfunden wird und viele Personen sich mit der Entscheidungsfindung schwertun, unterstützen und beraten wir Sie diesbezüglich bei allen medizinischen Fragen. Vereinbaren Sie für dieses Anliegen bitte einen speziellen Termin, damit wir uns genügend Zeit für Sie und gegebenenfalls auch Ihre Angehörigen nehmen können.

Die Patientenverfügung muss schriftlich vorgenommen und vom Aussteller eigenhändig unterschrieben werden, um Gültigkeit zu haben. In Ausnahmefällen kann ein Notar die Verfügung vertretungsweise beglaubigen. Ein Widerruf ist jederzeit möglich und kann auch mündlich erfolgen. Inhalte, die auf eine verbotene Tötung ausgelegt sind, gelten als unwirksam.

Das ausgestellte Dokument gilt lediglich für den Zeitraum, in dem sich der Aussteller nicht mehr selbst mitteilen kann oder seine Beurteilung zu weit beeinträchtigt ist. Es regelt jedoch nicht, welche Personen im Notfall Entscheidungen treffen dürfen oder dafür sorgen sollen, dass der Patientenwille in die Tat umgesetzt wird. Daher ist eine Patientenverfügung allein noch nicht ausreichend und sollte immer zusammen mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erstellt werden. Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erteilt haben, wird das Betreuungsgericht im Bedarfsfall für Sie einen Betreuer bestellen. Hierbei kann es sich um eine fremde Person handeln, die in keinem persönlichen Verhältnis zu Ihnen steht.